Die Schiedsrichteraus- und Fortbildung wird ab Kalenderjahr 2014 nach folgenden Kriterien durchgeführt:
1. Wer Jugend-, D- oder C-Schiedsrichter werden will,
· muss einen Vorbereitungslehrgang besuchen,
· und muss am Prüfungslehrgang-Theorie
· und am Prüfungslehrgang-Praxis teilnehmen.
Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang ist verpflichtend und Voraussetzung für die Zulassung zu den Prüfungsterminen.
2. Die drei Lehrgangsteile finden grundsätzlich an verschiedenen Terminen statt. Die teilweise frühere Praxis von Theorie- und Praxisprüfungen an einem Tag oder einem Wochenende wird es nicht mehr geben.
3. Die Praxis-Prüfungslehrgänge sind grundsätzlich an ein Turnier gekoppelt. Praxisprüfungen an Trainingsabenden wird es nicht mehr geben. Wer an einem Praxis-Prüfungslehrgang teilnimmt, kann nicht gleichzeitig in einer Mannschaft, die auf diesem Turnier vertreten ist, spielen oder diese coachen.
4. Die Anmeldungen zu den Aus- und Fortbildungslehrgängen erfolgen zukünftig über das SAMS -System. Sie sind ausschließlich vom Abteilungsleiter/von der Abteilungsleiterin oder von einer offiziell benannten anderen verantwortlichen Person des meldenden Vereins vorzunehmen. Die Zustellung der Lehrgangskostenrechnung erfolgt ebenfalls über SAMS. Grundsätzlich gilt: wer nicht über das SAMS -Meldeverfahren angemeldet ist, darf auch nicht an dem entsprechenden Lehrgang teilnehmen.
5. Da die aktuell gültigen Schiedsrichterpässe inzwischen alle in SAMS eingepflegt worden sind, meldet das System zukünftig automatisch den Vereinen, wer nach Saisonende an einer Fortbildungsveranstaltung teilnehmen muss. Bei Nichtteilnahme verfällt die Gültigkeit des Schiri-Ausweises. Ab Saison 2014/2015 sind nur noch elektronische Schiripässe zulässig, in die der Gültigkeitszeitraum eingedruckt ist. Sie lösen die bisherigen Schiripässe mit Jahresstempel ab.
6. Der VVO gibt bis spätestens Ende Februar eine Terminliste für alle Schiedsrichterlehrgänge des Kalenderjahres über SAMS und die VVO -Homepage bekannt.