Spielbetrieb
Spielreihenfolge und Spielverlegung nach VSO
VSO 5.6 Spielverlegungen
5.6.1 Spielverlegungen sind nur mit Zustimmung des Staffelleiters möglich.
§ 5.8 Spielreihenfolge
Bei Doppelspieltagen, Dreierturnieren etc. legt der Staffelleiter die Spielreihenfolge im Spielplan fest. Das heißt, zum Tausch der Spielreihenfolge der im endgültigen Spielplan vorgegebenen Spielpaarungen muss der beantragende Verein beim Staffelleiter mündlich bzw. schriftlich anfragen und die Zustimmung erbitten.
5.6.2 Der Staffelleiter kann einem Antrag auf Spielverlegung zustimmen, wenn er ihn mindestens 3 Wochen vor dem betreffenden Spieltag mit Begründung, einem neuen Terminvorschlag und der schriftlichen Einverständniserklärung der beteiligten Vereine vorliegen hat.
5.6.3 Begründet ein Verein seinen Antrag auf Spielverlegung damit, dass ihm unverschuldet keine regelgerechte Halle zur Verfügung steht, so hat er dies durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. Ist der Nachweis des Nichtverschuldens erbracht, bedarf es keiner Einverständniserklärung der beteiligten Vereine. Ebenso entfällt die Genehmigungsgebühr.
Auch ein Spieltausch ist eine Verlegung der jeweiligen Einzelspiele. Die beiden Gastmannschaften müssen ebenfalls um den Spieltausch gebeten werden. Die dann erzielte Übereinstimmung muss dem Staffelleiter unverzüglich schriftlich in einer kurzen Mailnotiz mitgeteilt werden. Diese Formalität ist zwingend notwendig, weil in der Vergangenheit schon Punktabzüge erfolgen mussten.
Einige Vereine „vergessen“ augenscheinlich wohl einmal den mündlich vereinbarten Tausch. Steht eine Mannschaft am Spielort und die Gegner sind nach der VSO Vorgabe nicht zum Spiel bereit oder nicht am Ort, kann die wartende Mannschaft im gröbsten Fall die Punkte beanspruchen.