Spielbetrieb
Einladung zu Pflichtspielen
VSO 5.11
Einladung zu Pflichtspielen
Der Ausrichter ist verpflichtet, die Austragungshallen zu den Spielterminen seiner Pflichtspiele (gilt nicht für Pokalspiele und Meisterschaften) im SAMS-System bis zum 30.6. einzutragen.
!!Eine schriftliche Einladungspflicht an die Gastmannschaften (Kopie an den Staffelleiter) zu den Heimspielen hat weiterhin Bestand, wenn sich der Austragungsort bzw. die Austragungshalle innerhalb der letzten 8 Tage vor dem Austragungstermin ändert. Verspätete Einladung wird mit einer Geldstrafe geahndet. Liegt die Einladung den Gastvereinen nicht fristgerecht vor, besteht dennoch Verpflichtung zum Spielantritt (sofern der Austragungsort bzw. die Austragungshalle bekannt ist). Der Staffelleiter ist zu benachrichtigen. !!