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  • Was passiert, wenn ein/e Spieler/in am Pflichtspiel teilnimmt (Satzaufstellung), der/die nicht in der Spielerliste (ehemalige Mannschaftsliste) des SB-Bogens oder dort mit falscher Trikotnummer eingetragen ist?

Was passiert, wenn ein/e Spieler/in am Pflichtspiel teilnimmt (Satzaufstellung), der/die nicht in der Spielerliste (ehemalige Mannschaftsliste) des SB-Bogens oder dort mit falscher Trikotnummer eingetragen ist?

Nach VSO § 7.2 hat das Schiedsgericht die eindeutige Identität der Spieler und die Spielberechtigung festzustellen.

Vor Beginn eines Pflichtspiels kontrollieren die Schiedsrichter die Gültigkeit der Spielerlizenzen und die Identität der einzusetzenden Spieler. Unregelmäßigkeiten beim Nachweis von Spielberechtigung und Identität werden vom Schiedsrichter im Spielbericht festgehalten. Die Identitätsprüfung eines Spielers kann vom 2. Schiedsrichter auch in einer Spielunterbrechung nachträglich erfolgen.

Also ist davon auszugehen, dass alle Spieler, die auf dem Feld bzw. als Auswechselspieler zu Verfügung stehen mit Namen und Lizenzspielernummer in der Mannschaftsliste eingetragen sind. Diese Angaben werden vom Mannschaftsführer, dem Trainer und abschließend durch den 1. Schiedsrichter bestätigt.

Eine Trikotnummer ist als Identitätsnachweis nicht geeignet, weil sie in der Spielerlizenz nicht vermerkt ist.

Die Regelung des § 5.2.2 d wird nur dann angewendet, wenn eindeutig feststeht, das ein Spieler eingesetzt wurde, der in der Mannschaftliste mit Name und Lizenznummer nicht eingetragen worden ist.

Wenn festgestellt wird, dass ein Spieler mit einer falschen Trikotnummer gespielt hat, so hat der 1. Schiedsrichter noch die Möglichkeit, vor Abschluss des Spielberichtsbogens eine Korrektur vorzunehmen. Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Spieles bzw. deren ordnungsgemäße Protokollierung letztendlich verantwortlich. Er bestätigt dies mit seiner Unterschrift, die sie/er als letzte(r) vorzunehmen hat.

Wenn aber erst der Staffelleiter bei der Prüfung des Spielberichtsbogens bemerkt, das ein(e) Spieler/in mit einer falschen Trikotnummer eingesetzt wurde, erfolgt keine Umwertung, weil er davon ausgehen kann, dass das Schiedsgericht die eindeutige Identität aller Spieler festgestellt hat.

Aber die betroffene Mannschaft bekommt nach GHO 9.6.16, das Schiedsgericht nach GHO 9.6.10.2 „ Einsatz eines Spielers, der in der Mannschaftsliste bzw. Startaufstellung mit falscher Trikotnummer eingetragen ist“ einen Bußgeldbescheid.

Siehe hierzu auch - Auslegung beim falschen bzw. Nichteintrag (PDF)

Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, Oktober 07 2021 @ 06:04 pm