Spielbetrieb
Darf ein/e Spieler/Spielerin an einem Spieltag in zwei Mannschaften spielen?
Der Einsatz in zwei Mannschaften eines Vereins an einem Spieltag darf erfolgen, wenn der zweite Einsatz zeitlich nach dem Ende des ersten Spiels erfolgt.
SPO §6.3.2: Die Spielerlizenz eines Spielers darf nur bei einem Spiel vorgelegt werden. Es ist deshalb nicht erlaubt, dass ein Spieler an mehreren Spielen zeitgleich teilnimmt bzw. in die jeweiligen Mannschaftslisten eingetragen wird.
Bei Verstößen wird dieser Spieler als nicht spielberechtigt für alle Mannschaften betrachtet, in deren Mannschaftsliste im Spielberichtsbogen er vermerkt ist.
Erklärung dazu mit Reihenfolge:
Die Spielerlizenz der betreffenden Person muss beim ersten Spiel vorgelegt werden und auch nach dem Eintrag in der Mannschaftsliste beim Schiedsgericht bis zum Ende des Spiels verbleiben.
Ist das Spiel beendet, kann die Spielerlizenz genommen werden und dann zum Einsatz im zweiten Spiel in der höher spielenden Mannschaft vorgelegt werden. Auch dort muss die Lizenz bis zum Ende des Spiels beim Schiedsgericht verbleiben.
Auf keinen Fall darf bei den Spielen zweier Mannschaften eines Vereins, z.B. in einer Mehrfachhalle, die betreffende Person gleichzeitig in beide Mannschaftslisten eingetragen werden.
Es muss immer ein „nacheinander“ erfolgendes Ereignis zwischen beiden Spielen bzw. Einsätzen sein. Und bitte daran denken, in beiden Spielberichtsbögen muss vor Abschluss der Mannschaftslisten der Eintrag des Spielers erfolgen, nachtragen ist nicht erlaubt.