Spielbetrieb
Wie ist mit Mannschaftsaufstellungskarten zu verfahren?
Gemäß §5 (Durchführung) Verbandsspielordnung (VSO, Stand 18.06.2016)
5.14 Mannschaftsaufstellungskarten
5.14.1 Bei allen Pflichtspielen sind von den Mannschaften (Trainern) offizielle (vom Verbandsspielausschuss zugelassene) Mannschaftsaufstellungskarten zu verwenden. Die Aufstellungskarten sind vom Ausrichter zur Verfügung zu stellen. Verstöße werden mit einer Geldstrafe gem. § 9 VGHO geahndet.
5.14.2 Werden vom Ausrichter keine Aufstellungskarten zur Verfügung gestellt, ist dies vom Schiedsgericht im Spielberichtsbogen zu vermerken. Verstöße werden mit Geldstrafe gem. VGHO § 9 geahndet.
Im Bereich der NVV Region Ostfriesland nach Strafgeldkatalog des VVO.
Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, September 17 2020 @ 03:12 pm