Spielbetrieb
Was passiert bei einem verspätetem oder Nichtantritt einer Mannschaft am Spieltag?
VSO § 5.3 Nichtantritt zum Spiel
5.3.1 Ist eine Mannschaft 15 Minuten nach der festgesetzten Zeit nicht oder nicht vollständig angetreten, muss der Schiedsrichter auf Spielverlust für die nicht angetretene Mannschaft mit der Wertung 0 Punkte, 0:3 Sätze und 0:75 Bälle erkennen.
5.3.2 Die Entscheidung ist durch den zuständigen Staffel- oder Spielleiter aufzuheben, wenn Ausbleiben, Unvollständigkeit oder Verspätung nachweislich unverschuldet waren (insbesondere bei Unfall, Autopanne, Unbefahrbarkeit der Straßen). In jedem Fall sind Ausrichter und Staffel- oder Spielleiter unverzüglich zu benachrichtigen.
5.3.3 Für Spiele, die an Doppelspieltagen, in Dreierturnieren o.ä. ausgetragen werden, ist der Spielbeginn für die weiteren Spiele eine Stunde nach der festgesetzten Zeit des vorherigen Spieles anzunehmen (Einschränkung siehe Punkt 5.9.2).
5.3.4 Die § 5.3.1 und 5.3.2 gelten entsprechend, wenn die Spielfeldanlage 15 Minuten vor der in der Ausschreibung festgesetzten Zeit nicht oder nicht vollständig aufgebaut ist.