Spielbetrieb
Was ist zu tun bei Spielverlegungen nach Erscheinen des endgültigen Spielplans im Erwachsenenbereich?
VSO 5.6.1
Spielverlegungen sind nur mit Zustimmung des Staffelleiters möglich.
5.6.2 Der Staffelleiter kann einem Antrag auf Spielverlegung zustimmen, wenn er ihn mindestens 3 Wochen vor dem betreffenden Spieltag mit Begründung, einem neuen Terminvorschlag und der schriftlichen Einverständniserklärung der beteiligten Vereine vorliegen hat.
5.6.7 Anträge auf Spielverlegungen sind gemäß Verbands-Gebühren- und Honorarordnung (VGHO) § 9 gebührenpflichtig. Die Gebühren ab BL werden durch die NWVV Geschäftsstelle per Rechnungsstellung an den Verein erhoben. Im Regionsbereich (VVO) werden durch die jeweils zuständigen Staffelleiter per Ordnungsstrafe an den Verein erhoben. Anträge nach 5.6.3 und 5.6.4 sind gebührenfrei.
Anträge nach 5.6.5 und 5.6.6 sind dann gebührenfrei, wenn der betreffende Verein den Staffelleiter und die Geschäftsstelle innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des endgültigen Spielplans schriftlich auf die mögliche Terminüberschneidung hinweist.