Spielbetrieb
Wann und wie wird die Teilnahmegebühr zum Spielbetrieb erhoben?
VSO 6.2 Mitgliedsbeiträge
Alle am Spielbetrieb des NWVV und seiner Untergliederungen teilnehmenden Vereine sind verpflichtet, die festgelegten Mitgliedsbeiträge, Umlagen, Gebühren etc. zu entrichten. Ist ein Verein mit dem Ausgleich finanzieller Forderungen des NWVV oder seiner Untergliederungen trotz Mahnung in Verzug, gelten sinngemäß die Bestimmungen von § 14.2 ff. Werden Mannschaften nach der jeweiligen Spielklasseneinteilung bzw. nach Saisonbeginn (1. Juli) zurückgezogen, verbleibt das einzufordernde Meldegeld für die zurückgezogene Mannschaft beim NWVV.
VSO 6.3: Zahlungsweise
Alle Einzahlungen werden vom NWVV per SEPA-Lastschriftmandat erhoben. Vereine, die dem NWVV keine Einzugsermächtigung erteilen, erhalten keine Spielberechtigung.
NWVV Region Ostfriesland: Die satzungsgemäßen Pflichtbeiträge , Vereinsgebühr-Mannschaftsgelder werden jährlich zum 01.10. per SEPA-Lastschriftmandat vom Kassenwart eingezogen.