Spielbetrieb
Welche Zahlungsverpflichtung hat der Verein für die Teilnahme am Spielbetrieb im VVO?
Zu den per Sepa Einzugsermächtigung abgezogenen Vereinsgeldern und Mannschaftsgeldern an den NWVV ab Bezirksliga muss zusätzlich für jede Mannschaft im Erwachsenenbereich an den Regionsverband (VVO ) von der Kreisklasse bis zur Bezirksklasse Ostfriesland ein Meldegeld überwiesen werden.
In jedem Jahr muss ebenfalls zusätzlich ein einmaliges Vereinsgeld von jedem am Spielbetrieb teilnehmenden Verein an den Regionsverband (VVO) entrichtet werden, unabhängig ob in der Jugend oder im Erwachsenenbereich gespielt wird!
Diese Gebührenordnung hat jeder Verein erhalten
Die Punktspielteilnahme in der Jugendrunde ist Kostenfrei.
Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, Oktober 07 2021 @ 06:18 pm